Was wir machen

Von den Mitgliedern werden Aufgaben an die FBG übertragen, die ein einzelner privater Forstbesitzer häufig nicht kosten- oder sachgerecht ausführen kann. Dazu zählen Einschläge, Holzverkauf, Flächenräumungen, Kultur- und Bestandspflege, der Umbau vom Nadel- zum Laubwald oder auch Wiederaufforstungen und Neuwaldbildung. Die Geschäftsführung der FBG hilft überdies bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln und verteilt die bewilligten Zuschüsse des Landes.

Außerdem können sich unsere Mitglieder über die FBG mit ihrer gemeldeten Waldfläche gegen Waldbrandschäden versichern.

Und eine weitere Besonderheit gibt es in unserer FBG:

Während andere Forstbetriebsgemeinschaften sich bei der Waldarbeit ausschließlich privater Unternehmen bedienen, können wir auch auf eigene Arbeitskräfte zurückgreifen. Inzwischen sind es vier fest angestellte Mitarbeiter - voll ausgebildete Forstwirte, die eine dreijährige Ausbildung durchlaufen haben. Vom Gerätedepot in Viöl aus betreuen sie die Flächen der FBG-Mitglieder von Sylt bis St. Peter-Ording und hinüber zur Autobahn A7.

Betreut und fachlich beraten werden sie vom Bezirksförster Walter Rathkens von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Er macht zudem die Akquisition und plant die Arbeitseinsätze.

Hier können Sie unsere aktuelle Entgeltordnung einsehen. Diese Gebühren/Preise berechnen wir unseren Mitgliedern für Dienstleistungen der Bezirksförster bzw. für die Arbeiten unserer Forstmitarbeiter und anderen Dienstleistungen der FBG-Geschäftsstelle


Für die Beantragung von Fördermaßnahmen benötigen wir das Formular „Vollmacht/Abtretung”. Bitte senden Sie dieses Formular ausgefüllt und unterzeichnet an den zuständigen Bezirksförster oder an die FBG-Geschäftsstelle